Prüfung der Lohngleichheitsanalyse

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Die Sicherstellung der Lohngleichheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht für grössere Unternehmen, sondern zunehmend auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Seit der Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) sind Arbeitgeber ab einer gewissen Unternehmensgrösse verpflichtet, regelmässig eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Auch kann eine Prüfung der Lohngleichheitsanalyse im Rahmen einer Ausschreibung erforderlich sein.

Für faire und nachvollziehbare Entlöhnung

Für faire und nachvollziehbare Entlöhnung

Als erfahrenes Treuhandunternehmen bieten wir Ihnen die Prüfung der Lohngleichheitsanalyse nach den gesetzlichen Vorgaben oder auf freiwilliger Basis an. Wir begleiten Unternehmen bei der formellen Überprüfung der Ergebnisse, stellen die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sicher und dokumentieren die Resultate gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Unser Leistungsangebot

  • Fachgerechte Prüfung der Lohngleichheitsanalyse nach GlG
  • Bestätigung der Analyseergebnisse gemäss den rechtlichen Anforderungen
  • Durchführung freiwilliger Prüfungen als internes Kontrollinstrument oder im Rahmen einer Bestätigung für eine Ausschreibung
  • Dokumentation und Besprechung der Prüfergebnisse zuhanden der Geschäftsleitung und Mitarbeitenden
  • Beratung zu möglichen Optimierungen im Bereich Entlöhnung und HR-Prozesse

Ihr Mehrwert

Mit unserer unabhängigen Prüfung schaffen Sie Transparenz und Vertrauen – sowohl gegenüber Behörden und Mitarbeitenden als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Zudem profitieren Sie von praxisnahen Empfehlungen, die über die reine Pflicht hinausgehen und zu einer nachhaltigen Lohnpolitik beitragen können.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Lohngleichheitsanalyse prüfen lassen möchten – gesetzeskonform, effizient und mit dem Blick fürs Wesentliche.