Leistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung

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Wirtschaftsprüfung und Revision

Als eingetragene Revisionsexperten prüfen wir Ihre Jahresrechnung und unterstützen Sie bei weiteren gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen wie Gründungsprüfung, Kapitalerhöhungsprüfung, Prüfung bei Kapitalherabsetzung und Umwandlungen.

Sind Sie revisionspflichtig?

Sind Sie revisionspflichtig?

Kleinere Kapitalgesellschaften mit mehr als 10 Vollzeitstellen müssen ihre Jahresrechnung eingeschränkt revidieren lassen. Kapitalgesellschaften, welche in zwei aufeinander folgenden Jahren zwei der drei relevanten Grössenkriterien (20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatz, 250 FTE)  überschreiten, müssen ordentlich geprüft werden. Für Vereine gelten andere Kriterien. Jedoch können juristische Personen Ihre Jahresrechnung freiwillig prüfen lassen.

Spezialprüfung

Im Gesetz sind mehrere Spezialprüfungen für spezifische Sachverhalten vorgesehen. So muss beispielsweise bei der Gründung einer AG oder GmbH durch Sacheinlagen ein/e Revisor*in einen Prüfbericht abgeben. Dies trifft ebenso zu, wenn eine Einzelfirma in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Ebenso erfordert beispielsweise eine Kapitalherabsetzung bei einer AG oder GmbH den Bericht der Prüfer*in.

Freiwillige Prüfung

Freiwillige Prüfung

Auch Unternehmen welche nicht zur gesetzlichen Revision verpflichtet, können sich prüfen lassen. Für Vereine kann dies wertvoll sein, um der Mitgliederversammlung einen unabhängigen Bericht hinsichtlich der Jahresrechnung zu präsentieren. Um die ZEWO Zertifizierung zu erhalten, sind Non-Profit Organisationen verpflichtet ihre Jahresrechnung von einer externen Revisionsstelle prüfen zu lassen.

Öffentliche Körperschaften

Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Rechnung von Körperschaften. Wir prüfen als Rechnungsprüfungsorgan die Ordnungsmässigkeit der Buchführung und die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften.